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Dienstag, 15. August 2006

Titelschutz

Buchtitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie neu sind und eine eigene Kennzeichnungskraft besitzen. Rechtsgrundlage ist das Markengesetz (§§ 5, 15 MarkenG). Titelschutz entsteht automatisch mit der Ingebrauchnahme eines Titels als "besonderer", d.h. hinreichend unterscheidungskräftiger namensmäßiger Bezeichnung eines Werkes oder durch die Schaltung einer sog. Titelschutzanzeige, letzteres insbesondere im "Börsenblatt" - dem Wochenmagazin für den deutschen Buchhandel. Ein Behörde oder eine sonstige Einrichtung, die für die Anmeldung von Titelschutz zuständig wäre, existiert nicht. "Wer zu erst kommt, mahlt zuerst“: Dieses Prinzip kommt auch im Bereich des Titelschutzes zum Tragen. Das stärkere - weil prioritätsältere - Recht steht also immer demjenigen zu, der einen Titel zuerst benutzt. Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollten Verlage vor Verwendung einer kennzeichnungsfähigen Bezeichnung sorgfältig prüfen, ob der in Aussicht genommene Titel nicht bereits belegt ist. Hier bietet sich zunächst eine Überprüfung an Hand des "Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB)" an. Weitergehende Recherchen - wie z.B. über Internet-Suchmaschinen - sind zu empfehlen.

(Quelle: http://www.boersenverein.de/de/64554)

Weitere Recherchemöglichkeiten sind amazon.de und andere online-Buchhandlungen recherchieren. Sie können aber auch (kostenpflichtig) suchen lassen. http.//smdnet.de sucht zusätzlich nach Titeln in anderen Medien. Bei manchen Anbietern wie http://titelschutzanzeiger.de können Sie den Titel schon vor der Veröffentlichung anmelden.

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